Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.1962

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62   

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BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62 (https://dejure.org/1962,1948)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1962 - 4 StR 388/62 (https://dejure.org/1962,1948)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1962 - 4 StR 388/62 (https://dejure.org/1962,1948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und nach der abgeurteilten Tat liegender gleichartiger Verstöße trotz rechtskräftiger Verurteilung aufgrund Fahrens ohne Führerschein als selbständige Tat - Verfolgung nachträglich festgestellter, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 549
  • MDR 1963, 431
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein,

    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dieser Umstand könnte vielmehr nur in Anwendung des gleichen Strafgesetzes zu einer erhöhten Bestrafung führen (RGSt 54, 283, 285 f).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also auch sie den bereits zum Gegenstand der Aburteilung gemachten Fall als Verwirklichung eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren unselbständigen Einzelbetätigungen aufgefaßt und bewertet hätte (RGSt 54, 283, 285 f, BGHSt 2 StR 816/52 vom 20. Februar 1953 bei Dallinger MDR 1953, 273).

  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).

    Ein anderer Standpunkt kann auch der Entscheidung BGHSt 9, 10 ff nicht entnommen werden.

  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben

    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).
  • RG, 06.10.1919 - III 246/19

    1. In welchem Umfange hat die Niederschlagung der Untersuchung durch die

    Auszug aus BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62
    Dies schließt zwar, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, eine nochmalige Verfolgung der Tat aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, nicht aus (RGSt 52, 241; 53, 310, 315; BGHSt 3, 13; 9, 10).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

    Ebenso hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiederholt in Sachen entschieden, in denen durch den früheren Richter nur über eine Einzeltat rechtskräftig befunden worden war (u.a. BGH NJW 1963, 549; ferner Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).
  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Ein Verbrauch der Strafklage hätte nur dann in Betracht gezogen werden müssen, wenn bereits die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also schon das Urteil des Schöffengerichts Ulm vom 24. September 1970 den bei ihm zur Aburteilung gestellten PKW-Diebstahl zum Nachteil des Manfred J. als Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes aufgefaßt und entsprechend als Einzelakt einer - möglicherweise in ihrem Ausmaß noch nicht erkennbaren - fortgesetzten Handlungsreihe bewertet hätte (vgl. RGSt 54, 283; BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549).

    Davon ist bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (RGSt 54, 283; 72, 257, 258); der BGH ist dem gefolgt (BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH, Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).

  • OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77

    Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines

    Diese in Bezug auf § 157 StGB für den Angeklagten günstige Konsequenz hätte jedoch andererseits für ihn den Nachteil, daß er wegen der erstinstanzlichen uneidlichen Falschaussage nach § 153 StGB noch selbständig angeklagt und verurteilt werden könnte; und zwar - bei rechtskräftiger Aburteilung des Meineids als bloßer Einzeltat - ohne Rücksicht auf einen etwaigen Fortsetzungszusammenhang zwischen beiden Einzelakten (vgl. BGH b. Dallinger MDR 1953, 272 f, BGH NJW 1963, 549, VRS 24, 192; vgl. auch BGH GA 1970, 85, BGHSt 15, 268 m. Anm. Peters JZ 1961, 425; aber auch Müller-Sax Einl. S. 89, Stratenwerth JuS 1962, 220).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Infolgedessen könnten andere Teilakte in einem späteren Verfahren als fortgesetzte Handlung abgeurteilt werden (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; BGH NJW 1963, 549 Nr. 16; BGH, Urt. vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).
  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83

    Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis

    Dies entsprach schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 258; JW 1928, 22, 47), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 - BGH, Urteil vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 -).
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die frühere Bestrafung wegen einer fortgesetzten Tat stattgefunden hätte, wenn also auch sie den bereits zum Gegenstand der Aburteilung gemachten Fall als Verwirklichung eines einheitlichen Vorsatzes in mehreren unselbständigen Einzelbetätigungen aufgefaßt und bewertet hätte (RGSt 54, 283, 285 f; BGHSt 2 StR 816/52 vom 20. Februar 1953 bei Dallinger MDR 1953, 272 f; BGH 4 StR 388/62 vom 23. November 1962 - bisher unveröffentlicht -).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

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  • BGH, 24.06.1983 - 1 StR 390/83

    Geeignetheit der Verbindung zweier Strafverfahren

    Zwischen den abgeurteilten Straftaten besteht auch "die notwendige innere Verknüpfung" nicht, die sie als eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erscheinen ließe (vgl. BGHSt 13, 21, 26; vgl. auch BGHSt 25, 290, 292; 27, 66, 67 [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76]; BGH NJW 1963, 549; BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273).
  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

    Dies entspricht schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 257, 258; JW 1928, 2247), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH GA 1958, 366, 367; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH GA 1970, 84, 85; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).
  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne

  • BGH, 14.11.1967 - 5 StR 560/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 517/78

    Vorliegen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit - Vorliegen eines

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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,487
BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62 (https://dejure.org/1962,487)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1962 - 5 StR 503/62 (https://dejure.org/1962,487)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1962 - 5 StR 503/62 (https://dejure.org/1962,487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 165
  • NJW 1963, 549
  • MDR 1963, 332
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 23.05.1932 - II 501/32

    Stellt die Anwesenheit eines Zeugen bei der Beratung und Abstimmung auch dann

    Auszug aus BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
    So hat das Reichsgericht in seiner RGSt 66, 252 abgedruckten Entscheidung als unzulässig bezeichnet, daß ein Referendar an der Beratung teilnimmt, der in der zu beratenden Sache als Zeuge vernommen worden ist.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.05.1949 - StS 90/49
    Auszug aus BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
    Das Reichsgericht hat es in diesem Zusammenhang für "ganz ausgeschlossen" erklärt, daß ein Referendar, der dem Angeklagten als Verteidiger beigeordnet worden ist, an der Beratung des Gerichts teilnimmt (aaO. S. 254; ebenso OGHSt 2, 62, 63).
  • RG, 09.05.1930 - I 401/30

    Wann beruht das Urteil auf einer Verletzung des § 193 GVG. bei Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.12.1962 - 5 StR 503/62
    Entscheidend ist allein, daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Referendar in irgendeiner Weise die Beratung beeinflußt hat, zumal angesichts der großen Bedeutung, die gerade dem § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, bei den Verstößen gegen ihn ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist (RGSt 64, 167, 169; BGH bei Dallinger MDR 1955, 272) und Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können.
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95

    Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht

    Der Senat vermag nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 193 GVG beruht (vgl. OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe NJW 1969, 628, 629): Angesichts der großen Bedeutung, die § 193 GVG für die Freiheit und Unabhängigkeit richterlicher Urteilsfindung zukommt, ist bei Verstößen gegen diese Vorschrift ein besonders strenger Maßstab anzulegen, zumal Vorgänge im Beratungszimmer im allgemeinen nicht nachgeprüft werden können (vgl. BGHSt 18, 165, 167; 331, 332; OLG Koblenz VRS 46, 449, 453).
  • BAG, 22.02.1967 - 4 AZR 127/66

    Gerichtsassessor - Übertragung richterlicher Funktion - Überweisung zur

    Damit kommt es maßgeblich darauf an, ob das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensmangel, d. h. auf der unzulässigen Anwesenheit des Gerichtsassessors T bei der Beratung und Abstimmung beruhen kann (ebenso RGSt 2, 393; RG-Rechtsprechung 10, 640; RGSt 25, 237; RG JW 26, 1227; RGSt 64, 167; BGHSt 18, 165,331; BSG AP Nr. 1 zu § 193 GVG).
  • BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73

    Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung

    Soweit die Anwesenheit eines Referendars im Einzelfall für unzulässig erklärt worden ist, weil er im zur Entscheidung anstehenden Verfahren etwa als Zeuge (RGSt 66, 252) oder zeitweise als Pflichtverteidiger (BGHSt 18, 165) beteiligt war, ist dies stets damit begründet worden, daß andernfalls die Gefahr bestehe, er könne in die Beratung Erkenntnisse hineintragen, die nur auf Grund dieser Beteiligtenstellung im Verfahren gewonnen sein könnten, und so schließlich die Abstimmung beeinflussen.
  • BVerwG, 29.05.1967 - VIII B 123.67

    Zugegensein des Vertreters des Beklagten im Beratungszimmer während einer

    In den veröffentlichten Entscheidungen beider Gerichte wird regelmäßig geprüft, ob das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen könnte (vgl. BGHSt 18, 165; BGH in MDR 1952 S. 532; RGSt. 17, 289; 66, 28; 71, 326).
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